Was zählt ist die Leistung, die Kfz-Typklasse, (von 2015 gem. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)) die eine Kfz-Versicherung bietet!
Voll- oder Teilkasko hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis, dem Alter des Autos und dem individuellen Fahrstil ab.
Teilkaskoversicherung lohnt sich nicht mehr bei alten Autos mit nur noch wenigen Hundert Euro Restwert. Allerdings: Bei einem Hagelschaden (Sachschäden von ca. 2000 Euro) lohnt sich eine Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Von einer Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ist hingegen abzuraten.
Vollkaskoversicherung lohnt sich natürlich bei Neuwagen, aber auch ab drei Jahren unfallfreiem Autofahren. Der Versicherer bietet in die diesen Fällen meist einen Beitragsnachlass.
Eine bestehende Kaskoversicherung erst nach Zusage des neuen Versicherers kündigen.
Nicht jede Kaskoversicherung muss im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung vom Anbieter abgeschlossen werden.
Folgende Punkte sollten berücksichtigt werden:
- 100 Millionen Euro Deckungssumme
- Kostenübernahme bei Kollision mit Tieren aller Art, nicht nur Haarwild!
- Werkstattbindung
- Übernahme von Folgekosten bei Marderbissen
- Grobe Fahrlässigkeit sollte in der Police eingeschlossen sein.
- Kostenübernahme bei Diebstahl und Totalschaden des Neuwagens
- Gibt bei der Kaskoversicherung eine Kaufpreisentschädigung für den Gebrauchtwagen?
- Mitversicherung des Mietwagens im Ausland
- Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Kaskoversicherung
- Alle Fahrzeigteile sollten mitversichert werden
- Die Kfz-Typklasse Ihres Fahrzeuges
Stichtag der Kündigung für alte Fahrzeugversicherungen ist: 30. November.
Das Kündigungsschreiben muss bis zum 30. November beim Versicherer sein, da fast alle Verträge bis zum Jahresende gültig sind. Ein formloses Schreiben mit Angabe der Vertragsnummer und der Unterschrift reicht aus.